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Leseprobe
Textausschnitt
aus "...und wo ist Palästina? Eine Reise in die
palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon"
S.49f
ISBN:
3-9502184-0-8 .
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Im
Endeffekt ist die einzige Möglichkeit eine politische Lösung
für die Flüchtlinge
Interview mit Richard Cook, Direktor der UNRWA (United
Nations Relief and Works Agency for Palestinian Refugees) im Libanon
(.....)
Ursprünglich wurde die UNRWA durch die UNO-Resolution
1994 gegründet, um speziell die Frage der palästinensischen
Flüchtlinge zu behandeln. Deshalb sind die palästinensischen
Flüchtlinge auch nicht im Verantwortungsbereich der UNHCR. Die
UNRWA ging der UNHCR voraus. Zur Zeit der Gründung der UNHCR, als
die Konvention von 1951 über die Behandlung von Flüchtlingen
geschrieben wurde, arbeitete die UNRWA schon mit den Flüchtlingen.
Deshalb waren die palästinensischen Flüchtlinge von der UNO-Konvention
1951 ausgeschlossen. Der größte Vorteil liegt darin, dass
die palästinensischen Flüchtlinge eine eigene UN-Agentur haben,
die speziell ihre Interessen berücksichtigt und Dienste für
sie bereitstellt. Der Nachteil ist, dass das Mandat der UNRWA nicht
so weit geht, wie die Konvention von 1951 das vorsehen würde. Die
UNHCR sorgt auch für den Schutz der Flüchtlinge; das Mandat
der UNRWA reicht für den Schutz der Flüchtlinge nicht aus.
Die UNRWA wurde 1949 gegründet und nahm 1950 als vorübergehende,
temporäre Einrichtung ihre Arbeit auf. Sie übernahm die Arbeit
von Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz, den Quäkern und anderen.
Die UNRWA ist noch immer eine temporäre Einrichtung, alle 3 Jahre
muss das Mandat erneuert werden. Das aktuelle Mandat läuft jetzt
bis 2008.
(....)
Ich möchte nun zu den Bedingungen für die
palästinensischen Flüchtlinge kommen. Es gibt drei Gruppen
von Flüchtlingen. Jene, die durch die UNRWA registriert sind, das
heißt diejenigen, die mit den Kriterien der UNRWA übereinstimmen,
also die palästinensischen Flüchtlinge von 1948. Es gibt eine
genaue Definition, wer als Flüchtling gilt. Diese Flüchtlinge
haben Zugang zu den Diensten der UNRWA. Dann gibt es die Gruppe jener
Flüchtlinge, die von der libanesischen Regierung registriert sind,
aber nicht von der UNRWA. Das heißt, sie sind legal im Land, aber
sie erfüllen nicht die Kriterien der UNRWA. Das sind hauptsächlich
Flüchtlinge, die aus den besetzten Gebieten oder aus Jordanien
im Zuge der Ereignisse von 1967 und 1970- 1973 geflohen sind. Wegen
der speziellen Umstände im Libanon haben diese Menschen Zugang
zu den meisten Diensten der UNRWA. Auch wenn sie nicht unter die UNRWA-Definition
von Flüchtlingen fallen, geben wir ihnen Gesundheitsversorgung
und Bildung. Diese Gruppe umfasst ungefähr 15.000 Menschen im Libanon.
Die erste Gruppe, die registrierten Flüchtlinge, umfasst mehr als
400.000. Es leben aber nicht alle im Libanon, einige sind emigriert,
einige sind vorübergehend außer Landes, vielleicht in anderen
Gebieten unseres Arbeitsbereiches, in Syrien, in Jordanien, und einige
arbeiten in den Golfstaaten. Es ist schwer zu sagen, wie viele genau
hier sind. Die dritte Gruppe sind diejenigen, die weder von der libanesischen
Regierung noch von UNRWA als Flüchtlinge anerkannt werden. Sie
sind zumeist illegale Einwanderer und werden auch als Non-ID-Inhaber
bezeichnet. Manche von ihnen sind irgendwo anders von der UNRWA registriert,
in Jordanien, in Gaza, in der Westbank oder in Syrien, und haben deshalb
auch hier Zugang zu den Diensten der UNRWA.
(....)
Die Situation der palästinensischen Flüchtlinge
im Libanon ist sehr schwierig. Die Bedingungen hier sind schlimmer als
alles, was ich anderswo gesehen habe, und ich habe immerhin in Gaza
und in der Westbank gearbeitet. Dafür gibt es viele Gründe.
Einer davon ist, dass die Lager überbevölkert sind. Shatila
in Beirut zum Beispiel hat offiziell 8.000 Einwohner, registrierte Flüchtlinge.
Wir glauben jedoch, dass mehr als 12.000 Menschen im Lager leben. Es
leben dort Libanesen, Iraker, Kurden, Syrer, Sri-Lanker, eine Menge
anderer Nationalitäten. Das schafft auch viele Probleme. Die Lager
können nicht ausgeweitet werden. Es sind die ursprünglichen
Lager mit denselben Grenzen wie zur Zeit der Errichtung. In vielen Lagern
leben 8, 9 oder 10 Menschen in einem Raum. Manchmal ohne sanitäre
Einrichtungen und ohne Kochgelegenheiten. Es gibt alson keine Ausweitung
der Lager.
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Fotos: Dar
al Janub - Zentrum Interkultureller Begegnung
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