Leseprobe

Textausschnitt aus "...und wo ist Palästina? Eine Reise in die palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon" S.49f

ISBN:
3-9502184-0-8 .

    

 

„Im Endeffekt ist die einzige Möglichkeit eine politische Lösung für die Flüchtlinge“

Interview mit Richard Cook, Direktor der UNRWA (United Nations Relief and Works Agency for Palestinian Refugees) im Libanon


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Ursprünglich wurde die UNRWA durch die UNO-Resolution 1994 gegründet, um speziell die Frage der palästinensischen Flüchtlinge zu behandeln. Deshalb sind die palästinensischen Flüchtlinge auch nicht im Verantwortungsbereich der UNHCR. Die UNRWA ging der UNHCR voraus. Zur Zeit der Gründung der UNHCR, als die Konvention von 1951 über die Behandlung von Flüchtlingen geschrieben wurde, arbeitete die UNRWA schon mit den Flüchtlingen. Deshalb waren die palästinensischen Flüchtlinge von der UNO-Konvention 1951 ausgeschlossen. Der größte Vorteil liegt darin, dass die palästinensischen Flüchtlinge eine eigene UN-Agentur haben, die speziell ihre Interessen berücksichtigt und Dienste für sie bereitstellt. Der Nachteil ist, dass das Mandat der UNRWA nicht so weit geht, wie die Konvention von 1951 das vorsehen würde. Die UNHCR sorgt auch für den Schutz der Flüchtlinge; das Mandat der UNRWA reicht für den Schutz der Flüchtlinge nicht aus. Die UNRWA wurde 1949 gegründet und nahm 1950 als vorübergehende, temporäre Einrichtung ihre Arbeit auf. Sie übernahm die Arbeit von Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz, den Quäkern und anderen. Die UNRWA ist noch immer eine temporäre Einrichtung, alle 3 Jahre muss das Mandat erneuert werden. Das aktuelle Mandat läuft jetzt bis 2008.

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Ich möchte nun zu den Bedingungen für die palästinensischen Flüchtlinge kommen. Es gibt drei Gruppen von Flüchtlingen. Jene, die durch die UNRWA registriert sind, das heißt diejenigen, die mit den Kriterien der UNRWA übereinstimmen, also die palästinensischen Flüchtlinge von 1948. Es gibt eine genaue Definition, wer als Flüchtling gilt. Diese Flüchtlinge haben Zugang zu den Diensten der UNRWA. Dann gibt es die Gruppe jener Flüchtlinge, die von der libanesischen Regierung registriert sind, aber nicht von der UNRWA. Das heißt, sie sind legal im Land, aber sie erfüllen nicht die Kriterien der UNRWA. Das sind hauptsächlich Flüchtlinge, die aus den besetzten Gebieten oder aus Jordanien im Zuge der Ereignisse von 1967 und 1970- 1973 geflohen sind. Wegen der speziellen Umstände im Libanon haben diese Menschen Zugang zu den meisten Diensten der UNRWA. Auch wenn sie nicht unter die UNRWA-Definition von Flüchtlingen fallen, geben wir ihnen Gesundheitsversorgung und Bildung. Diese Gruppe umfasst ungefähr 15.000 Menschen im Libanon. Die erste Gruppe, die registrierten Flüchtlinge, umfasst mehr als 400.000. Es leben aber nicht alle im Libanon, einige sind emigriert, einige sind vorübergehend außer Landes, vielleicht in anderen Gebieten unseres Arbeitsbereiches, in Syrien, in Jordanien, und einige arbeiten in den Golfstaaten. Es ist schwer zu sagen, wie viele genau hier sind. Die dritte Gruppe sind diejenigen, die weder von der libanesischen Regierung noch von UNRWA als Flüchtlinge anerkannt werden. Sie sind zumeist illegale Einwanderer und werden auch als Non-ID-Inhaber bezeichnet. Manche von ihnen sind irgendwo anders von der UNRWA registriert, in Jordanien, in Gaza, in der Westbank oder in Syrien, und haben deshalb auch hier Zugang zu den Diensten der UNRWA.

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Die Situation der palästinensischen Flüchtlinge im Libanon ist sehr schwierig. Die Bedingungen hier sind schlimmer als alles, was ich anderswo gesehen habe, und ich habe immerhin in Gaza und in der Westbank gearbeitet. Dafür gibt es viele Gründe. Einer davon ist, dass die Lager überbevölkert sind. Shatila in Beirut zum Beispiel hat offiziell 8.000 Einwohner, registrierte Flüchtlinge. Wir glauben jedoch, dass mehr als 12.000 Menschen im Lager leben. Es leben dort Libanesen, Iraker, Kurden, Syrer, Sri-Lanker, eine Menge anderer Nationalitäten. Das schafft auch viele Probleme. Die Lager können nicht ausgeweitet werden. Es sind die ursprünglichen Lager mit denselben Grenzen wie zur Zeit der Errichtung. In vielen Lagern leben 8, 9 oder 10 Menschen in einem Raum. Manchmal ohne sanitäre Einrichtungen und ohne Kochgelegenheiten. Es gibt alson keine Ausweitung der Lager.


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Fotos: Dar al Janub - Zentrum Interkultureller Begegnung